AGB
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Ralf Dahmen (nachstehend Auftragnehmer genannt) sowie allen Auftraggebern (nachstehend Auftraggeber genannt).
Als Geschäftsgrundlage gelten ausschließlich diese AGB.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, dem diese AGB entgegenstehen oder von diesen AGB abweichen werden nicht anerkannt.
Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als anerkannt, wenn dieser nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen zukommen lassen. Die Zustellung an den Auftragnehmer kann per Post oder E-Mail erfolgen.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Vertragsgegenstand
Grundlegender Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb von Coachingstunden nachfolgend ersatzweise auch als Seminar(e) formuliert, deren Inhalt auf der Webseite des Auftragnehmers unter dem Konzeptnamen „Live Visions“ im groben beschrieben ist.
Der Auftragnehmer bietet Einzel-/Gruppenseminare mit gleichzeitig bis zu maximal 20 Teilnehmern gemäß folgender Gesamtstunden an.
Teilnehmer | Stunden |
1 - 2 | 4 |
3 – 4 | 4,5 |
5 – 7 | 5 |
8 – 10 | 5,5 |
11 – 15 | 6 |
16 – 20 | 7 |
Maßgeblicher Vertragsgegenstand ist jedoch eine durch den Auftragnehmer abzugebende Leistungsbeschreibung sowie die damit einhergehende Annahme und Akzeptanz durch den Auftraggeber.
Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ein individuell abgegebenes Leistungsangebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail) akzeptiert wurde und das auf der Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesene Honorar auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde.
Bei einer Gruppenanmeldung gibt der Auftragnehmer ein Leistungsangebot für alle Seminarteilnehmer an einen stellvertretend verantwortlichen Auftraggeber ab. Dies kann zum Beispiel bei Schulen oder Unternehmen der Fall sein. Der Auftraggeber hat seine Stellvertretungs- oder Weisungsberechtigung im Innenverhältnis mit den Gruppenteilnehmern sicherzustellen, da dieser vollumfänglich für den Gruppenauftrag haftet. Die Haftung bezieht sich nicht nur auf den Auftrag, sondern auch auf die Zahlung des Gesamthonorars entsprechend der Teilnehmerzahl, da bei Gruppenaufträgen keine Rechnungen an einzelne Teilnehmer gestellt werden.
Angebotsdauer, Vertragsdauer und Vergütung
Abgegebene Leistungsangebote des Auftragnehmers sind für einen Zeitraum von vier Wochen bindend. Werden sie seitens des Auftraggebers innerhalb dieser Zeitspanne nicht akzeptiert, verfallen sie.
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt gemäß der Leistungsbeschreibung und nach den Bestimmungen dieser AGB.
Das Honorar des Auftragnehmers richtet sich nach der aktuellen Preisgestaltung und kann auf der Internetseite des Auftragnehmers unter dem Punkt Preise eingesehen werden. Durch individuelle Rabatte und/oder zusätzliche Reisekosten und Spesen kann es hier zu Abweichungen kommen. Bindend sind deshalb nur die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Beträge.
Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Subjektive Vorstellungen des Auftraggebers darüber, wie der Seminarverlauf sein könnte, bleiben hierbei unberücksichtigt und können später nicht zu einer Anfechtung führen.
Werden einzelne Leistungen durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, bleibt das in Rechnung gestellte Honorar hiervon unberührt.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt werden der Auftragnehmer und Auftraggeber einen Alternativtermin vereinbaren.
Kündigung
Sollte sich der Auftraggeber entscheiden, das Leistungsangebot nicht in Anspruch zu nehmen, erlischt damit nicht seine Verpflichtung zur Zahlung. Eine Rückerstattung ist somit ausgeschlossen.
Terminabsagen einzelner Coachingstunden
Termine werden zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber einvernehmlich vereinbart und gelten als grundsätzlich verbindlich. Kostenfreie Terminabsagen oder Terminverschiebung der einzelnen Coachingstunden sind bis maximal 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 100 % berechnet. Ein neuer Termin ist somit kostenpflichtig.
Terminabsagen für Gruppenstunden
Termine werden zwischen dem Auftragnehmer und dem stellvertretend verantwortlichen Auftraggeber einer Gruppe einvernehmlich vereinbart und gelten als grundsätzlich verbindlich. Kostenfreie Terminabsagen oder Terminverschiebung der einzelnen Coaching-Gruppenstunden sind bis maximal 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 100 % berechnet. Ein neuer Termin ist somit kostenpflichtig.
Können einzelne Gruppenmitglieder einen Termin nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Ersatzstunde. Allerdings kann diese kostenpflichtig hinzugebucht werden, um den allgemeinen Informationsstand in der Gruppe weiterhin aufrecht zu erhalten.
Coaching in virtuellen Räumen
Seminare können sowohl vor Ort als auch virtuell durchgeführt werden. Bei virtuellen Räumen greift der Auftragnehmer auf die Internetplattform des Unternehmens Zoom zurück.
Findet ein Coaching über Zoom statt, erklärt sich der Auftraggeber (bei Gruppen die Teilnehmer) zusätzlich mit den dort beschriebenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen einverstanden, die über folgende Links eingesehen werden können.
https://zoom.us/de-de/terms.html
https://zoom.us/de-de/privacy.html
Bei einem virtuellen Raum ist insbesondere zu beachten:
a) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der eigene Upstream (das Hochladen von Bild/Ton) auf den Zoom-Server mit angemessener Bandbreite erfolgt (derzeit 25 Mbit/s).
b) Die Auftraggeber müssen sich nicht bei Zoom registrieren. Zoom stellt entsprechende Software kostenlos zur Verfügung.
c) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber einen entsprechenden Link zur Verfügung stellen, wodurch der Eintritt in den virtuellen Raum ermöglicht wird.
d) Das Endgerät (Mobilfunkgerät, Laptop, Tablett oder PC) des Auftragnehmers muss über eine Webcam und ein Mikrofon verfügen. Mobilfunkgeräte, Laptops oder Tabletts verfügen darüber heutzutage standartmäßig.
e) Der Empfang der Übertragungsqualität (Bild/Ton) ist im Wesentlichen von der zur Verfügung gestellten Internetbandbreite des individuellen Internet-/Mobilfunkproviders des Auftraggebers abhängig.
f) Je nach Vertrag zwischen dem Auftraggeber (bei Gruppen die Teilnehmer) und dem individuellen Internet-/Mobilfunkprovider ist eine hochqualitative Bandbreite beschränkt, was zu ruckelnden Bildern oder einen Verbindungsabbruch führen kann.
g) Je nach Vertrag mit dem Internet-/Mobilfunkprovider können zusätzliche Kosten entstehen.
h) Im Allgemeinen wird empfohlen, Sitzungen über einen WLAN-Anschluss durchzuführen. Bei Gruppenseminaren kann es jedoch auch dann zu Schwierigkeiten kommen, wenn die dahinter liegende Bandbreite des Festnetzanschlusses zu gering ist und jeder Teilnehmer sein eigenes Endgerät benutzt. Beispiel: Bei der gleichzeitigen Nutzung von 10 Endgeräten sollte idealerweise eine Bandbreite im Downstream (Empfang) von 500 Mbit/s zur Verfügung stehen.
i) Es obliegt dem Auftraggeber sicherzustellen, dass eine gute Übertragungsqualität gewährleistet ist. Ein eventueller Vertragscheck sollte zuvor durchgeführt werden, um nicht in eine mögliche Internet-/Mobilfunkprovider Kostenfalle zu tappen.
Von allen Coachingstunden werden Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen angefertigt. Der Auftraggeber (bei Gruppen, die Teilnehmer) räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, Bild- und Tonaufnahmen herzustellen und diese Aufzeichnungen zu internen Zwecken nachträglich auszuwerten. Dadurch können in den folgenden Stunden bestimmte Themen noch einmal neu aufgegriffen werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Allgemeiner Haftungsausschluss
Bei dem Konzept „Live Visions“ und somit bei allen Seminaren handelt es sich ausdrücklich um eine Selbsthilfe zur Selbsterfahrung und keinesfalls um eine ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Maßnahme. Es ersetzt in keinem Fall - soweit erforderlich - die betreuende, fachgerechte Unterstützung von einem Arzt, Psychologen, Psychotherapeuten oder einer anderen Fachautorität.
Bei allen angebotenen Dienstleistungen wird weder diagnostiziert, therapiert oder sonstige Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Auch wird eine solche nicht in Aussicht gestellt. Krankheiten gleich welcher Art können seitens des Auftragnehmers nicht erkannt werden. Deshalb wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass eine medizinische Betreuung in die Hand eines Arztes/Heilpraktikers und eine Psychotherapie in die Hände eines Psychologen/Psychotherapeuten gehört. Dies bei sich selbst zu erkennen bzw. fachgerecht diagnostizieren zu lassen, obliegt der jeweiligen Eigenverantwortung des Menschen.
Bei allen abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Dienstleistungsverträge, die auf der Erbringung eines Leistungsangebotes basieren. Sie beruhen keinesfalls auf der Herbeiführung definierter oder undefinierter Erfolge.
Die Seminarteilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Der Versand oder die elektronische Übertragung jeglicher Daten ist unverschlüsselt und grundsätzlich nicht sicher. Daher erfolgt der Informationsaustausch über elektronische Medien seitens des Auftraggebers auf eigene Verantwortung.
Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kopierrechte
Alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen in Papier oder digitaler Form sind für den persönlichen Gebrauch des Auftragnehmers bestimmt. Sowohl das konzeptionelle Urheberrecht als auch die Rechte an zur Verfügung gestellten Informationen verbleiben ausschließlich bei dem Auftragnehmer. Die Reproduktion, auch auszugsweise oder die Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Allgemeine Seminar-Teilnahmebedingungen bei Gruppen
Ein Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung das Seminar nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße gegen die guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf des Seminars nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, den Teilnehmer von dem Seminar auszuschließen.
Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen des Seminars weisungsbefugt, sofern dies zum reibungslosen Ablauf erforderlich ist. Kollektive Entscheidungen haben Vorrang.
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen. Bei Verstößen hiergegen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Vor dem Seminar muss der Trainer/Coach/Seminarleiter von dem Auftraggeber über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Trainer/Coach/Seminarleiter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der Dauer des Seminars und darüber hinaus, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder privaten Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
Dies betrifft im Falle eines Gruppenseminars auch alle Informationen, die dem Auftragnehmer durch die Gruppenmitglieder bekannt wurden. Davon betroffen sind auch solche Informationen, die dem Auftragnehmer durch Gruppenmitglieder zugetragen wurden, die sich jedoch gegen die Interessen des Auftraggebers richten könnten.
Alle auftragsbezogenen Daten werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes gespeichert, solange dies durch gesetzliche Bestimmungen erforderlich ist. Die Weitergabe personenbezogener Informationen an Dritte ist ausgeschlossen. Weitere Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
Nebenabreden
Nebenabreden müssen der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers schriftlich hinzugefügt werden.
Rechtswirksamkeit
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Ganz oder teilweise unwirksame Formulierungen sollen durch eine Formulierung ersetzt werden, deren Sinn der unwirksamen Formulierung möglichst nahekommt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers